Bitte nicht vergessen!
Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn, Zahlungen für Einzelsteuern, Abschlusszahlungen, Nachforderungen und Stundungsraten.
2010 | Jan. | Feb. | Mär. | Apr. | Mai | Juni |
gesetzlicher Termin oder
festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. |
letzter Tag der Schonfrist | 14. | 15. | 15. | 15. | 14. | 14. |
2010 | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez |
gesetzlicher Termin oder
festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. |
letzter Tag der Schonfrist | 15. | 13. | 13. | 14. | 15. | 13. |
Hinweise:
Die Tabellen berücksichtigen alle Feiertage, die in sämtlichen Bundesländern staatlich anerkannt sind. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von Zahlungsfristen bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt jedoch nicht für Bar- oder Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst drei Tage nach Eingang des Schecks als bewirkt gelten.
Bitte nicht vergessen!
Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn, Zahlungen für Einzelsteuern, Abschlusszahlungen, Nachforderungen und Stundungsraten.
2009 | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
gesetzlicher Termin oder
festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. |
letzter Tag der Schonfrist | 14. | 15. | 13. | 14. |
Hinweise:
Die Tabellen berücksichtigen alle Feiertage, die in sämtlichen Bundesländern staatlich anerkannt sind. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von Zahlungsfristen bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt jedoch nicht für Bar- oder Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst drei Tage nach Eingang des Schecks als bewirkt gelten.