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steuerrecht:tabellen:schonfristen [2009/12/02 14:36]
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steuerrecht:tabellen:schonfristen [2014/06/25 10:01] (aktuell)
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 +====== Tabelle der Schonfristen ======
  
 +===== Schonfristen 2010 =====
 +<note>   **Bitte nicht vergessen!**   </note>
 +Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn, Zahlungen für Einzelsteuern, Abschlusszahlungen, Nachforderungen und Stundungsraten.\\
 +\\
 +^  2010  ^ Jan. ^ Feb. ^ Mär. ^ Apr. ^ Mai ^ Juni ^
 +^ gesetzlicher Termin oder \\ festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. |
 +^ letzter Tag der Schonfrist                                   | 14. | 15. | 15. | 15. | 14. | 14. |
 +\\
 +^  2010  ^ Juli ^ Aug. ^ Sept. ^ Okt. ^ Nov. ^ Dez ^
 +^ gesetzlicher Termin oder \\ festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. | 10. |
 +^ letzter Tag der Schonfrist                                   | 15. | 13. | 13. | 14. | 15. | 13. |
 +\\
 +\\
 +**Hinweise:**\\ 
 +  * Die Tabellen berücksichtigen alle Feiertage, die in sämtlichen Bundesländern staatlich anerkannt sind. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
 +  * Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von Zahlungsfristen bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt jedoch nicht für Bar- oder Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst drei Tage nach Eingang des Schecks als bewirkt gelten. \\ \\
 +
 +
 +===== Schonfristen 2009 =====
 +<note>   **Bitte nicht vergessen!**   </note>
 +Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn, Zahlungen für Einzelsteuern, Abschlusszahlungen, Nachforderungen und Stundungsraten.\\
 +\\
 +^  2009   ^ Sept. ^ Okt. ^ Nov. ^ Dez. ^
 +^ gesetzlicher Termin oder \\ festgesetzter Fälligkeits-Termin | 10. | 10. | 10. | 10. |
 +^ letzter Tag der Schonfrist                                   | 14. | 15. | 13. | 14. |
 +\\
 +\\
 +**Hinweise:**\\ 
 +  * Die Tabellen berücksichtigen alle Feiertage, die in sämtlichen Bundesländern staatlich anerkannt sind. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
 +  * Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von Zahlungsfristen bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt jedoch nicht für Bar- oder Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst drei Tage nach Eingang des Schecks als bewirkt gelten. \\ \\
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 +{{tag>Schonfristen}}
steuerrecht/tabellen/schonfristen.txt · Zuletzt geändert: 2014/06/25 10:01 (Externe Bearbeitung)
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