Prüfungswesen
Das handelsrechtliche und freiwillige Prüfungswesen
- Details
- Erstellt am Montag, 29. September 2008 12:08
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 29. September 2008 12:17
- Veröffentlicht am Sonntag, 28. September 2008 23:00
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 1098
Die Prüfungsaufgaben des vereidigten Buchprüfers und des Wirtschaftsprüfers sind teilweise die gleichen. Der vereidigte Buchprüfer konzentriert sich verstärkt auf die mittelständische Wirtschaft.
Bei der Prüfung steht daher die Jahresabschlussprüfung bei mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Vordergrund. Diese Prüfung stellt sicher, dass Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln einhalten und die vorgegebenen Spielräume bei der Rechnungslegung nicht überschreiten. Entspricht der Jahresabschluss den Vorschriften, erteilt der vereidigte Buchprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In anderen Fällen wird dieses Testat eingeschränkt oder versagt.
Weiterlesen: Das handelsrechtliche und freiwillige Prüfungswesen
Der vereidigte Buchprüfer oder Steuerberater als Treuhänder
- Details
- Erstellt am Montag, 29. September 2008 12:09
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 29. September 2008 12:30
- Veröffentlicht am Sonntag, 28. September 2008 23:00
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 937
Ein weiteres Aufgabengebiet des vereidigten Buchprüfers ist die Tätigkeit als Treuhänder.
Als solcher verwaltet er fremdes Vermögen, betreut die Hinterlegung von Sicherheiten und übt die aus Gesellschaftsanteilen resultierenden Rechte seiner Auftraggeber aus. Darüber hinaus führt er außergerichtliche Vergleiche durch und wirkt an Sanierungen mit.
Die Testamentsvollstreckung ist eine klassische Aufgabe vereidigter Buchprüfer.
Der vereidigte Buchprüfer als Sachverständiger
- Details
- Erstellt am Montag, 29. September 2008 12:09
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 29. September 2008 12:21
- Veröffentlicht am Sonntag, 28. September 2008 23:00
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 939
Vereidigte Buchprüfer und Steuerberater werden seit jeher als Sachverständige hinzugezogen. Die Gerichte schalten sie z. B. ein, um den Anspruch auf Zugewinnausgleich zu ermitteln.
Sie werden in vielen Fällen auch damit beauftragt, Unternehmens- und Beteiligungswerte sowie Abfindungsansprüche zu beurteilen oder gar zu ermitteln. Als Sachverständige für das betriebliche Rechnungswesen wird der vereidigte Buchprüfer tätig, wenn es darum geht, Buchführungs-, Kostenrechnungs- und Kontrollingsysteme aufzubauen, zu organisieren und zu kontrollieren.