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Grundsatzurteil zu Datenzugriff

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nur solche Unterlagen gemäß § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderter Aufzeichnungen erforderlich sind. Gesetzliche Aufzeichnungs- und in der Folge entsprechende Aufbewahrungspflichten treffen zwar auch sog. Einnahmenüberschussrechner. Da das Finanzamt im Streitfall aber Einsicht in gesetzlich nicht geforderte Aufzeichnungen verlangt hatte, war sein Verlangen rechtswidrig. (Urteil vom 24.06.09   VIII R 80/06)

Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007 verfassungswidrig

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Die seit Anfang 2007 geltende Regelung, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksicht wurden, ist verfassungswidrig. Dies hat der 2 .Senat des Bundesverfassungsgerichtes am 09. Dezember 2008 entschieden.

Verlustabzug nicht mehr vererblich

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Verlustabzug nicht mehr vererblich. Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat mit Beschluss vom 17.12.2007 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Einkommensteuer-Veranlagung geltend machen kann. Damit wendet sich der BFH gegen eine seit 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

Kleinere Mängel im Fahrtenbuch

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Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH-Urteil v. 10.04.2008). Lesen Sie hierzu die Checkliste in unserem BüroWiki .

Staatsverschuldung in der BRD

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Bund der Steuerzahler: Der Schuldenzuwachs pro Sekunde steigt um 474 Euro (Stand: 19. August 2008) und am 01. November 2011 bereits um 2.279 Euro.