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Mindestanforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Mai 2012 11:09
- Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Mai 2012 11:09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10 entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss und dass diesen Anforderungen nicht entsprochen ist, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.