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Kein gewerblicher Gundstückshandel nur nach Einschätzung des Steuerpflichtigen
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- Erstellt am Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:38
- Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:38
Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit selbst so beurteilt
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06 entschieden, dass ein gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb anzunehmen ist, weil der Steuerpflichtige seine Tätigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein Händler verhält.