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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Daten analysieren wie die Profis

Der Steuerberater als Mathematiker und Statistiker!

Finanzbuchhaltung Datenanalyse

Die Finanzbehörde hat das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung zu verlangen, dass Daten, die im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung des Steuerpflichtigen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet und die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2002 gelten daher die Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU).

Klingt doch reichlich kompliziert?

In der Praxis bedeutet dies, dass ausnahmlos bei jeder Betriebsprüfung, mindestens die Daten der Finanzbuchführung auf Datenträger vorgelegt werden müssen. Der Betriebsprüfer hat somit alle Buchungssätze für den gesamten Prüfungszeitraum in digitaler Form vorliegen und kann damit bequem an seinem Notebook die Konten durchblättern.

Aber er kann noch viel, viel mehr!

Er muss keine Mathematiker oder Statistiker sein; dennoch stehen ihm mit der Prüfsoftware IDEA alle mathematisch-statistischen Methoden zur Verfügung, um erstaunliche Rückschlüsse auf die Umsatz- und Kostensituation eines Unternehmens und der Plausibilität des Zahlenmaterials zu ermöglichen.

Hierzu 2 Beispiele:

Benford's Gesetz
Dieses besagt, dass es auf der Welt mehr Zahlen mit einer niedrigen Anfangsziffer gibt als solche mit einer hohen. D. h. die Zahl 1 kommt als Anfangsziffer häufiger vor als die Zahl 9; und zwar mit einer Häufigkeit von rund 30,1 % bzw. 4,6 % bei der Neun. Diese Häufigkeitsverteilung läßt sich auch auf eine Finanzbuchführung übertragen. Eine Abweichung von der erwarteten Verteilung kann ein Indiz für Manipulationen an den geprüften Daten gewertet werden.

Der Chi-Quadrat-Test
Dieser Test kann Manipulationen der Buchführung mit der Erkenntnis aufdecken, dass jeder Mensch eine Vorliebe für bestimmte Ziffern hat, also seine „Lieblingsziffern“. Mit diesem Test wird die statistische Häufigkeit der letzten und vorletzten Ziffer vor dem Komma sowie die Verteilung der ersten und zweiten Nachkommaziffer ausgewertet. Dabei wird die Häufigkeit jeder Ziffer mit der zu erwartenden Häufigkeit verglichen. Beim Vorliegen von Abweichungen liegt der Schluss von Manipulation des Zahlenmaterials nahe – vorausgesetzt es liegen nicht tatsächlich betriebliche Gründe für die Häufigkeit bestimmter Zahlen vor, wie Preisgestaltung, z B. 9,99 Euro oder ähnliches.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat allerdings mit rechtskräftigem Urteil 2 K 1277/10 v. 24.08.2011 entschieden, dass der Test allein nicht geeignet sei, Beweise dafür zur erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, abgesehen davon, dass es - wie im Streitfall üblich - für Leistungen ausschließlich voll bzw. halbe Euro-Beträge berechnet wurden. 

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater können Sie solche Prüfungen bereits im Vorfeld einer Betriebsprüfung simulieren. Dazu muss der Steuerberater kein Mathematiker oder Statistiker sein, um das Datenmaterial seiner Mandanten nach ebenfalls diesen Grundsätzen und Methoden zu analysieren. Der Steuerberater hat ja diesen Datenbestand in digitaler Form als Finanzbuchführung selbst erstellt und kann jederzeit darauf zugreifen.

Wir haben mit der DATEV-Lösung ACL Datenanalyse eine professionelle Lösung im Kanzleieinsatz. Damit haben wir ein leistungsfähiges und verlässliches Prüfwerkzeug, das es uns erlaubt, die gleichen Analysen und Auswertungen wie der Betriebsprüfer vorzunehmen.


Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber!