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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Dienstleistung - Lohnabrechnung

Kompetenz bei der Lohnabrechnung – Zusammenarbeit, die sich lohnt

 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass die Erstellung von Lohnabrechnungen von Jahr zu Jahr komplizierter wird und in immer kürzeren Abständen Gesetzesänderungen erfolgen?

Das bedeutet, dass viel Zeit in die korrekte Lohnabrechnung investiert werden muss. Und das in einer Phase, in der Sie sich eigentlich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren müssten.

Wir unterstützen Sie dabei: Als Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner übernehmen wir für Sie die komplette Lohnabrechnung mit allen anfallenden Tätigkeiten. Damit befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn in Deutschland rechnen bereits über eine Million Unternehmen über den Steuerberater ab.

Darüber hinaus steht Ihnen bei uns ein innovatives Serviceangebot zur Verfügung. Durch übersichtlich aufbereitete Statistiken und Auswertungen zur Lohnabrechnung unterstützen wir Sie aktiv beim Controlling und geben Ihnen Ansatzpunkte zur Effizienzsteigerung. 

 

 

Neugierig geworden? Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.


 

 

Die Elektronische Lohnsteuerkarte

Allgemeines zur Elektronischen Lohnsteuerkarte

 

Voraussichtlich ab Januar 2012 stehen die Besteuerungsmerkmale, die für die Lohnabrechnung erforderlich sind, den Arbeitgebern durch das geplante Datenaustauschverfahren zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) elektronisch zur Verfügung.

Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass es sich beim für 2012 geplanten Starttermin um einen Stichtag handeln wird. Wahrscheinlicher ist der erste Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte (elektronische Steuerabzugsmerkmale, ELStAM) über einen Zeitraum von z. B. drei Monaten. Für beschränkt Steuerpflichtige bleibt es zunächst bei der besonderen Lohnsteuerkarte und der Datenübermittlung der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN, da der geplante elektronische Abruf noch nicht möglich ist. Das Verfahren für beschränkt Steuerpflichtige wird voraussichtlich erst ab 2014 eingeführt.

Das Jahressteuergesetz 2010 regelt die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Einführung der ELStAM, insbesondere die Übergangsregelungen zur Einführung des neuen Datenaustauschverfahrens (§52b EStG).

Die Details zur Einführung sind im Entwurf zum "EU-Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz" enthalten. Das Gesetz soll voraussichtlich am 25.11.2011 im Bundesrat verabschiedet werden. Aufgrund der vielen zusätzlichen Pflichten des Arbeitgebers lohnt eine Auslagerung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen und schont zusätzlich Ihr Budget, warum? Lesen Sie hier weiter ...

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Steuerliche Behandlung einer Betriebsaufgabe

Entschließt sich ein Unternehmer seinen Betrieb aufzugeben, so zählt der Aufgabegewinn grundsätzlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit. Dieser Gewinn ergibt sich in der Regel durch die Aufdeckung stiller Reserven und bedeutet für den Steuerpflichtigen in erster Linie eine hohe steuerliche Belastung. Um diese unbillige Härte zu vermeiden sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) Vergünstigungen vor, welche allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich überhaupt um eine Betriebsaufgabe im eigentlichen Sinne handelt und nicht etwa um eine Betriebsunterbrechung, Betriebsverlegung, Betriebsverpachtung oder eine unentgeltliche Übertragung.

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Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Deutschland und Schweiz unterzeichnen Steuerabkommen

 

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen unterzeichnet. Danach soll verheimlichtes Vermögen auf Konten in der Schweiz pauschal nachversteuert werden. Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Antworten auf wichtige Fragen.

 

Wie sieht die pauschale Nachversteuerung aus?

 

Der Steuerbetrag wird mittels einer recht komplizierten Formel ermittelt. Im Ergebnis werden zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestands anonym an den deutschen Fiskus abgeführt. Damit sind alle Steueransprüche abgegolten. Im Einzelfall hängt die Steuerbelastung von der Dauer der Kundenbeziehung und dem Anfangs- und Endvermögen auf dem Schweizerischen Bankonto ab.

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Daten analysieren wie die Profis

Der Steuerberater als Mathematiker und Statistiker!

Finanzbuchhaltung Datenanalyse

Die Finanzbehörde hat das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung zu verlangen, dass Daten, die im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung des Steuerpflichtigen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet und die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2002 gelten daher die Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU).

Klingt doch reichlich kompliziert?

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