Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen. Hiernach erhöht sich der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von bislang 3,5 Prozent auf nunmehr 5 Prozent. Das Gesetz ist nach seiner Verkündung am 05. November 2011 in Kraft getreten.