Nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Dabei brauchen Rechnungen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt des Dokumentes ergibt, dass der Unternehmer über eine Leistung abrechnet.
Rechnung können auf Papier oder, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers, auf elektronischem Weg übermittelt werden.
(s. § 14 Abs. 1 UStG i. V. m. § 31 Abs. 1 UStDV)