Pflichtangaben in der Rechnung
Eine Rechnung über ausgeführte
Lieferungen oder Leistungen muss folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
das Ausstellungsdatum der Rechnung
eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer (Rechnungsnummer)
die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
den Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag bzw. im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt
Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers in den Fällen des § 14 b Abs. 1 Satz 5 UStG
(Quelle: § 14 Abs. 4 UStG; §§ 31 u. 32 UStDV)
Riedinger u. Partner-Tipp: Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung haben