Inhalt einer Rechnung

Pflichtangaben in der Rechnung

Eine Rechnung über ausgeführte Lieferungen oder Leistungen muss folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  3. das Ausstellungsdatum der Rechnung
  4. eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer (Rechnungsnummer)
  5. die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
  8. den Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag bzw. im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  9. Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers in den Fällen des § 14 b Abs. 1 Satz 5 UStG


(Quelle: § 14 Abs. 4 UStG; §§ 31 u. 32 UStDV)

Riedinger u. Partner-Tipp: Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung haben

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steuerrecht/merkblaetter/umsatzsteuer/inhalt_der_rechnung.txt · Zuletzt geändert: 2014/06/25 10:02 (Externe Bearbeitung)
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