Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
steuerrech:umsatzsteuer:ort_der_sonstigen_leistung [2009/11/23 15:09] administrator |
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- | ===== Vorsteuervergütungsverfahren ===== | ||
- | Vorsteuerbeträge, die einem deutschen Unternehmer innerhalb der EU in Rechnung gestellt werden, können grundstätzlich geltend gemacht werden, allerdings nicht im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahrens.\\ Diese Beträge können im **Vorsteuer-Vergütungsverfahren** durch entsprechende Anträge bisher bei einer zentralen Behörde des betreffenden anderen EU-Mitgliedstaates geltend gemacht werden. \\ \\ | ||
- | Ab dem 01. Januar 2010 kann der inländische Unternehmer seine Anträge auf elektronischem Weg beim **Bundeszentralamt für Steuern** einreichen.\\ | ||
- | Das Bundeszentralamt für Steuern prüft diese Anträge insbesondere auf Vorliegen der Unternehmereigenschaft und reicht diese sodann - wenn keine Beanstandungen vorliegen - an den Vergütungsmitgliedstaat weiter.\\ \\ | ||
- | Der Vergütungsantrag ist bis zum 30.09. des Folgejahres im ansässigen Mitgliedstaat zu stellen. | ||
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- | {{tag>Umsatzsteuer Ort_der_sonstigen_Leistung}} | ||