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steuerrech:umsatzsteuer:ort_der_sonstigen_leistung [2009/11/23 15:08]
administrator
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-==== Sonstige Leistungen an andere Leistungsempfänger, insbesondere Privatpersonen ==== 
-Werden Sonstige Leistungen an Privatpersonen erbracht, werden diese dort ausgeführt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 1 UStG). \\  
-Es gilt hier wie bisher das sog. **Unternehmerortprinzip**.\\ \\ 
-Sonstige Leistungen werden an Privatpersonen erbracht, wenn diese 
-  * an Nichtunternehmer, 
-  * an Unternehmer für dessen Privatbereich oder 
-  * an nicht unternehmerisch tätige juristische Personen, denen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist 
-ausgeführt werden. 
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-===== Dokumentations- und Meldepflichten ===== 
-Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass der **leistennde** Unternehmer nachweisen muss, dass sein Leistungsempfänger, also sein Kunde, ein Unternehmer ist, der die Leistung für seine Unternehmen bezieht.\\  
-Das ist selbstverständlich mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. \\ \\ 
-Bei sonstigen Leistungen, die an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werden ist folgendes zu beachten: 
-  * Die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Kunden, soweit er seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, ist in die Rechnung aufzunehmen. 
-  * Es ist nur eine **Nettorechnung** zu erstellen, da die Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergeht. 
-  * Der Kunde ist auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung **hinzuweisen.** 
-  * Die ausgeführte Sonstige Leistung ist unter Angabe der USt-Identifikationsnummer des Kunden und der Bemessungsgrundlage in die **Zusammenfassenden Meldung** aufzunehmen. 
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-<note tip> **Riedinger u. Partner-Praxis-Tipp:** Lassen Sie sich schon bei der Auftragserteilung bestätigen, dass die Erteilung des Auftrages unter der Umsatzsteuer-ID-Nummer erfolgt. Sie sollten sich auch die USt-Identifikationsnummer vom __Bundeszentralamt für Steuern__ schriftlich bestätigen lassen, z. B. unter //[[http://www.bzst.bund.de]]//.  </note> 
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-<note tip> **Riedinger u. Partner-Praxis-Tipp:** Wenn der Kunde nicht in der EU ansässig ist, also im Drittlandsgebiet, sollten Sie sich von ihm eine sog. **Unternehmerbescheinigung** vorlegen lassen </note> 
-===== Vorsteuervergütungsverfahren ===== 
-Vorsteuerbeträge, die einem deutschen Unternehmer innerhalb der EU in Rechnung gestellt werden, können grundstätzlich geltend gemacht werden, allerdings nicht im Rahmen des Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahrens.\\ Diese Beträge können im **Vorsteuer-Vergütungsverfahren** durch entsprechende Anträge bisher bei einer zentralen Behörde des betreffenden anderen EU-Mitgliedstaates geltend gemacht werden. \\ \\ 
-Ab dem 01. Januar 2010 kann der inländische Unternehmer seine Anträge auf elektronischem Weg beim **Bundeszentralamt für Steuern** einreichen.\\ 
-Das Bundeszentralamt für Steuern prüft diese Anträge insbesondere auf Vorliegen der Unternehmereigenschaft und reicht diese sodann - wenn keine Beanstandungen vorliegen - an den Vergütungsmitgliedstaat weiter.\\ \\ 
-Der Vergütungsantrag ist bis zum 30.09. des Folgejahres im ansässigen Mitgliedstaat zu stellen. 
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-{{tag>Umsatzsteuer Ort_der_sonstigen_Leistung}} 
  
steuerrech/umsatzsteuer/ort_der_sonstigen_leistung.1258985333.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/06/25 10:01 (Externe Bearbeitung)
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